Rechtsanwalt Arndt Schnurr Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Stiftungsrecht • Erbrecht  Testamentsvollstreckung

Stiftungsrecht und Stiftungsverwaltung:             

 

Bleibendes bewirken.

 

Mit einer Stiftung können Sie etwas Dauerhaftes erschaffen. Sie können Ihre Ziele und Wünsche zu Lebzeiten und nach Ihrem Tod durch die Stiftung unterstützen.

 

Stiftungen haben eine lange Tradition. Das Stiftungswesen setzt sich vom Mittelalter bis in die Neuzeit fort.

Je nach Anliegen der Stifter kann eine passende Form gefunden werden. Die Stiftungen können dem Andenken der Stifter und/oder einem vom Stifter gewählten Zweck dienen.

 

Stiftungen können steuerbegünstigt sein, müssen es aber nicht. Wenn die Stiftung im Wesentlichen gemeinnützige, mildtätig oder kirchliche Zwecke erfüllt, kann die Stiftung von den meisten Steuern befreit werden. Überschreitet der Anteil der die nicht gemeinnützigen Verwendung der Mittel die steuerlich zulässige Grenze, verliert die Stiftung den Anspruch auf Steuerbefreiung. 
 

Siftungen können aber auch ohne gemeinnützigen Zweck existieren und z. B. ausschließlich der Verwaltung und Erhaltung des Familienvermögens dienen.

 

 

 

Erbrecht und Testamentsvollstreckung:

 

- Vorsorgen und dadurch den Kopf frei bekommen

 

- einfache und wirksame Regelungen treffen

 

- Streit vermeiden und Ruhe gewinnen

 

Die meisten Menschen müssen sich im Laufe ihres Lebens mit erbrechtlichen Fragen befassen.

Die wenigsten Menschen befassen sich gerne damit.

Anzahl und Inhalt der Erbstreitigkeiten bei den Gerichten zeigen, dass viele dieser Verfahren vermeidbar gewesen wären.

Die Ratgeber in Buchhandlungen und sogar Supermärkten erhältlichen Ratgeber nützen nur, wenn man auch die Hintergründe dieser Texte versteht.

Im Vergleich dazu sollte man sich vor Augen führen, dass der Münchener Kommentar zum Erbrecht  über 2.500 Seiten umfasst. Hinzu kommt ein Vielfaches an Fußnoten mit Verweisen für die weitere Recherche.

Die Chancen zwischen dem Kurzratgeber und Kommentar sind damit klar verteilt.

 

Kontakt


Rathausstr. 44
69126 Heidelberg

Tel 06221 -  893 55 53

Fax 06221 - 893 55 56

Mail: schnurr@heidelberg-versicherungsrecht.de

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