Rechtsanwalt Arndt Schnurr Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Über die Fachanwaltschaft

 

 

 

Die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwalt" wird nur erteilt, wenn die Rechtsanwaltskammer festgestellt hat, dass der Rechtsanwalt durch die Teilnahme an Fortbildungen nach Bestehen von Prüfungen und Nachweis einer vorgeschriebenen Zahl von Verfahren in dem besonderen Gebiet die Qualifikation zum Fachanwalt erreicht hat. Die Bezeichnung darf nur so lange geführt werden, wie der Fachanwalt gegenüber der Rechtsanwaltskammer die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen nachweist.

www.fachanwalt.de

Kontakt


Rathausstr. 44
69126 Heidelberg

Tel 06221 -  893 55 53

Fax 06221 - 893 55 56

Mail: schnurr@heidelberg-versicherungsrecht.de

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