Rechtsanwalt Arndt Schnurr Fachanwalt für Versicherungsrecht
Rechtsanwalt Arndt Schnurr Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

Fachanwalt

für

Versicherungsrecht

 

Große Worte                   Klein Gedrucktes

 

Die Versicherung - In aller Kürze

Wenn man sie braucht …. … sollte man wissen, was zu tun ist.

Im Schadenfall hilft oft nur der Weg zum Anwalt, um versicherten Leistungen auch zu bekommen.

 

Die Bequemlichkeit, die von freundlichen Berater bei Beginn des Vertrags gerne vermittelt wird, geht gerne genau an dem Tag verloren, an dem Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend gemacht werden sollen.

 

Dann werden Ihnen gerne kaum verständliche Fragen, Formen und Fristen entgegengehalten, die bei Abschluß gerne lächelnd "weggeblättert" wurden. Genau zu der Zeit, in der Sie dringend Hilfe bräuchten.

 

Die Lösung des Problems: Der Weg zum Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

Der Titel "Fachanwalt für Versicherungsrecht" darf aufgrund  besonderer Qualifikation als Rechtsanwalt durch Kurse, Klausuren und ständigem Nachweis von Fortbildungen geführt werden.

 

Versicherungsbedingungen, AKB, AUB usw.

Besser bei Abschluß, spätestens jedoch im Schadenfall muss man sich die Zeit nehmen, den Versicherungsvertrag genau zu lesen. Alle wesentlichen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Vertrag und den Geschäftsbedingungen, die zu Ihrem Vertrag gehören. Sollten Ihnen diese Unterlagen nicht mehr vollständig vorliegen, fordern Sie diese erneut bei Ihrer Versicherung an. Auch Ihr Anwalt kommt ohne diese Unterlagen nicht weiter.

 

Beispiel Formen und Fristen – wer kennt sie schon im Einzelnen?

Die 48-Stunden-Frist in der Unfallversicherung?

Die 7-Monatsfrist nach § 9 VI AUB 94?

Die 15-Monatsfrist zur Invaliditätsfeststellung?

Sind die Fristen verpasst, entfällt meist auch der Anspruch auf die Versicherungsleistung.

 

Beispiel Gliedertaxe in der Unfallversicherung:

Gerne wird hier von den Versicherungen vergessen, dass die Gliedertaxe in ständiger Rechtsprechung Auslegungen zu Gunsten der Versicherungsnehmer entwickelt wurden.

Ihre Rechte durchzusetzen hilft ein Spezialist für die Unfallversicherung. Vorsicht vor Abfindungserklärungen. Es wird immer wieder versucht, dem Versicherungsnehmer scheinbar günstige Abfindungen anzubieten, damit er auf weitere Rechte verzichtet.

 

 

Was wird in jedem Fall zur Prüfung benötigt?

- Versicherungsschein

- Versicherungsantrag (meist als Durchschlag oder 

   Zweitdruck)

- Allgemeine Versicherungsbedingungen in ihrer gültigen

   Form

- Antrag auf Leistung und der folgende Schriftverkehr mit

  Ihrer Versicherung, sofern bereits vorhanden

 

 

Ein paar wenige Versicherungsarten

 

- Arbeitsunfähigkeitsversicherung

- Berufsunfähigkeitsversicherung

- Feuerversicherung

- Gebäudeversicherung

- Haftpflichtversicherung

- Krankenversicherung

- Lebensversicherung

- Unfallversicherung
 

- und viele mehr ...

 

Kontakt


Rathausstr. 44
69126 Heidelberg

Tel 06221 -  893 55 53

Fax 06221 - 893 55 56

Mail: schnurr@heidelberg-versicherungsrecht.de

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Arndt Schnurr